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Amtliche LandesbauordnungenKostenlos, ohne AnmeldungMit GesetzeswortlautStand 08.11.2026

Grenzabstand für Hecken und Bäume in Hessen

In Hessen muss eine Hecke (bis 1,2 m hoch) mindestens 0,25 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 NachbG HE).

Abstände für Pflanzen

PflanzeAbstandFundstelle
Hecke bis 1,2 m hoch0,25 m§ 39 Abs. 1 Nr. 3 NachbG HE
Hecke bis 2 m hoch0,5 m§ 39 Abs. 1 Nr. 2 NachbG HE
Hecke über 2 m hoch0,75 m§ 39 Abs. 1 Nr. 1 NachbG HE
sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume (z. B. Linde, Platane, Rosskastanie, Rotbuche, Stieleiche, Douglasie, Eibe)4 m§ 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a NachbG HE
stark wachsende Allee- und Parkbäume (z. B. Birke, Fichte, Kiefer, Thuja)2 m§ 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b NachbG HE
übrige Allee- und Parkbäume1,5 m§ 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c NachbG HE
Walnusssämlinge4 m§ 38 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a NachbG HE
Kernobst auf starker Unterlage, Süßkirsche, veredelte Walnuss2 m§ 38 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b NachbG HE
Kernobst auf schwacher Unterlage, Steinobst1,5 m§ 38 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c NachbG HE
stark wachsende Ziersträucher (z. B. Rhododendron, Flieder, Forsythie, Feuerdorn)1 m§ 38 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a NachbG HE
übrige Ziersträucher und Beerensträucher0,5 m§ 38 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und Nr. 4 Buchst. b NachbG HE

So wird gemessen

von der Mitte des Stammes, Strauches oder Rebstocks bis zur Grenzlinie an der Austrittsstelle aus dem Boden (§ 41 NachbG HE)

Fristen und Sonderfälle

Gegenüber Weinbau-, Landwirtschafts- und Kleingartenflächen im Außenbereich gelten doppelte Abstände (§ 40 Abs. 1). Nicht anzuwenden hinter einer Wand oder Mauer, die die Pflanzen nicht überragen (§ 40 Abs. 2).

Baurechtlich: Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Hessen · Gartenhaus in Hessen

Quelle: Hessisches Nachbarrechtsgesetz (NachbG HE), vom 24.09.1962, Fassung laut Bürgerservice Hessenrecht (amtlich (Bürgerservice Hessenrecht)); abgerufen am 08.11.2026. Keine Rechtsberatung.

Andere Bundesländer

Häufige Fragen

Wie weit muss eine Hecke in Hessen von der Grenze weg sein?

In Hessen muss eine Hecke (bis 1,2 m hoch) mindestens 0,25 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 NachbG HE).

Wie wird gemessen?

von der Mitte des Stammes, Strauches oder Rebstocks bis zur Grenzlinie an der Austrittsstelle aus dem Boden (§ 41 NachbG HE)

Was gilt noch?

Gegenüber Weinbau-, Landwirtschafts- und Kleingartenflächen im Außenbereich gelten doppelte Abstände (§ 40 Abs. 1). Nicht anzuwenden hinter einer Wand oder Mauer, die die Pflanzen nicht überragen (§ 40 Abs. 2).