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Amtliche LandesbauordnungenKostenlos, ohne AnmeldungMit GesetzeswortlautStand 08.11.2026

Grenzabstand für Hecken und Bäume in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein muss eine Hecke (2 m hoch) mindestens rund 0,67 m (ein Drittel der Höhe) von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.).

Abstände für Pflanzen

PflanzeAbstandFundstelle
Hecke 2 m hochrund 0,67 m (ein Drittel der Höhe)§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.
Hecke bis 1,20 m hochkein fester Abstand (Regel gilt erst über 1,20 m)§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.
Bäume, Sträucher und Hecken über 1,20 mmindestens ein Drittel der Höhe jedes Pflanzenteils§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.
Beispiel: Baum 9 m hoch3 m (ein Drittel)§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.

So wird gemessen

waagerecht und rechtwinklig zur Grenze, für jeden Teil der Anpflanzung (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.)

Fristen und Sonderfälle

Zu hoch gewachsene Pflanzen sind auf Verlangen auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden, unter Beachtung der Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (§ 37 Abs. 2).

Baurechtlich: Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein · Gartenhaus in Schleswig-Holstein

Quelle: Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.), vom 24.02.1971, § 37 gültig ab 24.06.2016 (amtlich (Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein)); abgerufen am 08.11.2026. Keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wie weit muss eine Hecke in Schleswig-Holstein von der Grenze weg sein?

In Schleswig-Holstein muss eine Hecke (2 m hoch) mindestens rund 0,67 m (ein Drittel der Höhe) von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.).

Wie wird gemessen?

waagerecht und rechtwinklig zur Grenze, für jeden Teil der Anpflanzung (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.)

Was gilt noch?

Zu hoch gewachsene Pflanzen sind auf Verlangen auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden, unter Beachtung der Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (§ 37 Abs. 2).