Grenzabstand für Hecken und Bäume in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein muss eine Hecke (2 m hoch) mindestens rund 0,67 m (ein Drittel der Höhe) von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.).
Abstände für Pflanzen
| Pflanze | Abstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Hecke 2 m hoch | rund 0,67 m (ein Drittel der Höhe) | § 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H. |
| Hecke bis 1,20 m hoch | kein fester Abstand (Regel gilt erst über 1,20 m) | § 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H. |
| Bäume, Sträucher und Hecken über 1,20 m | mindestens ein Drittel der Höhe jedes Pflanzenteils | § 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H. |
| Beispiel: Baum 9 m hoch | 3 m (ein Drittel) | § 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H. |
So wird gemessen
waagerecht und rechtwinklig zur Grenze, für jeden Teil der Anpflanzung (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.)
Fristen und Sonderfälle
Zu hoch gewachsene Pflanzen sind auf Verlangen auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden, unter Beachtung der Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (§ 37 Abs. 2).
Baurechtlich: Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein · Gartenhaus in Schleswig-Holstein
Quelle: Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.), vom 24.02.1971, § 37 gültig ab 24.06.2016 (amtlich (Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein)); abgerufen am 08.11.2026. Keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wie weit muss eine Hecke in Schleswig-Holstein von der Grenze weg sein?
In Schleswig-Holstein muss eine Hecke (2 m hoch) mindestens rund 0,67 m (ein Drittel der Höhe) von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.).
Wie wird gemessen?
waagerecht und rechtwinklig zur Grenze, für jeden Teil der Anpflanzung (§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.)
Was gilt noch?
Zu hoch gewachsene Pflanzen sind auf Verlangen auf die zulässige Höhe zurückzuschneiden, unter Beachtung der Schnittzeiten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (§ 37 Abs. 2).