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Amtliche LandesbauordnungenKostenlos, ohne AnmeldungMit GesetzeswortlautStand 08.11.2026

Grenzabstand für Hecken und Bäume in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt muss eine Hecke (bis 1,50 m hoch) mindestens 0,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 34 Abs. 1 und 2 NbG).

Abstände für Pflanzen

PflanzeAbstandFundstelle
Hecke bis 1,50 m hoch0,5 m§ 34 Abs. 1 und 2 NbG
Hecke bis 3 m hoch1 m§ 34 Abs. 1 und 2 NbG
Bäume, Sträucher bis 1,50 m hoch0,5 m§ 34 Abs. 1 Buchst. a NbG
bis 3 m hoch1 m§ 34 Abs. 1 Buchst. b NbG
bis 5 m hoch1,25 m§ 34 Abs. 1 Buchst. c NbG
bis 15 m hoch3 m§ 34 Abs. 1 Buchst. d NbG
über 15 m hoch6 m§ 34 Abs. 1 Buchst. e NbG

Fristen und Sonderfälle

Zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist zusätzlich ein Streifen von 0,5 m freizuhalten (§ 34 Abs. 3 NbG).

Baurechtlich: Zaun und Sichtschutz ohne Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt · Gartenhaus in Sachsen-Anhalt

Quelle: Nachbarschaftsgesetz (NbG), vom 13.11.1997 (amtlich (Landesrecht Sachsen-Anhalt)); abgerufen am 08.11.2026. Keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wie weit muss eine Hecke in Sachsen-Anhalt von der Grenze weg sein?

In Sachsen-Anhalt muss eine Hecke (bis 1,50 m hoch) mindestens 0,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen (§ 34 Abs. 1 und 2 NbG).

Was gilt noch?

Zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist zusätzlich ein Streifen von 0,5 m freizuhalten (§ 34 Abs. 3 NbG).